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Gehlberg: Kein Studium für Asylbewerber - Rassismus im Ilmkreis
Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt gegen zwei GewerkschafterInnen
Wie jetzt bekannt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft Erfurt auf Strafantrag des NPD-Bundesgeschäftsführers Frank Schwerdt gegen die IG-Metall-Sekretärin Dorothee Wolf und einen weiteren Gewerkschafter - weil sie versucht haben, am 1. Mai 2007 eine antifaschistische Spontankundgebung anzumelden. Unklar ist, wie die NPD an die Namen der beiden Beklagten gekommen ist.
Die Vorgeschichte: Am 1. Mai 2007 wollten NPD und "freie Kameradschaften" in Erfurt aufmarschieren. Mit zahlreichen und vielfältigen Gegenaktionen gelang es, den Aufmarsch zu verhindern. Ein Haupthindernis auf der Strecke war eine Sitzblockade von einigen hundert AntifaschistInnen vor dem ver.di-Haus und später am Kaffeetrichter, direkt auf der Route der Nazi-Demo. Dorothee Wolf und ein weiterer Gewerkschafter hatten damals versucht, die schon bestehende Sitzblockade beim Ordnungsamt Erfurt als spontane Kundgebung anzumelden - was nicht gelungen war, weil der Anmeldung der NPD Vorrang eingeräumt wurde. Zu diesem Zeitpunkt sollte die Sitzblockade also von der Polizei geräumt werden, was aber aufgrund der Kräfteverhältnisse nicht geschah. So weit, so gut. Aber die Vorgänge sollten ein juristisches Nachspiel haben.
Am 11.Juli 2007 stellte der Bundesgeschäftsführer der NPD Strafanzeige gegen Wolf und ihren Kollegen. Völlig unklar ist, wie die NPD von den Namen der beiden Kenntnis erhalten hat. Über die anwaltliche Akteneinsicht können die Daten nicht an die NPD gekommen sein, denn erst am 18.September 2007 wurde das Ordnungsamt bei der Polizei zu den Vorgängen am 1. Mai vernommen. Schwerdt weiß schon im Juli 2007 davon. Daher liegt die Vermutung nahe, daß das Erfurter Ordnungsamt die Daten an die NPD weiter gegeben hat. Dafür spricht auch, daß das Magazin http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_6718666.html Ende 2007 darüber berichtete, daß der Erfurter NPD-Kreisvorsitzende Kai-Uwe Trinkaus laut eigener Auskunft über "gute Kontakte" zur Stadt Erfurt verfügt.
Dorothee Wolf hat die Staatsanwaltschaft aufgefordert, bis zum 8. Februar mitzuteilen, wie die NPD-Parteizentrale an ihre persönlichen Daten gelangte, sowie diese umgehend zu löschen. Bislang erfolgte hierauf keinerlei Reaktion.
Ermittelt wird aber nicht gegen die Stadtverwaltung, sondern gegen Wolf und ihren Kollegen. Angezeigt hatte Schwerdt: Bildung einer kriminellen Vereinigung, Sachbeschädigung, Landfriedensbruch und Vereitelung einer Versammlung. Daß es vor dem ver.di-Haus noch nicht einmal zu Sachbeschädigungen gekommen ist, spielt hier erst mal keine Rolle, die NPD gibt sich nicht mit Kleinkram ab, wenn sie Anzeigen verteilt. Seit einiger Zeit werden in Erfurt immer wieder AntifaschistInnen von rechter Seite angezeigt, um an Namen und Adressen zu kommen und Leute einzuschüchtern. Das Skandalöse ist unseres Erachtens neben der Weitergabe von persönlichen Daten, daß die Staatsanwaltschaft trotz des offensichtlich strategischen Charakters der Anzeigen über Monate hinweg ermittelt, statt die Verfahren einzustellen. Deswegen fordern wir die sofortige Einstellung aller aktuellen Verfahren gegen AntifaschistInnen im Zusammenhang mit dem 1. Mai 2007. Gegen Nazis auf die Straße zu gehen, ist eine Notwendigkeit und kein Verbrechen.
Gehlberg: Kein Studium für Asylbewerber - Rassismus im Ilmkreis
Nicht genug, dass sich Asylbewerber_innen im Ilmkreis mit schlagenden Nazibanden rumärgern müssen, zum alltäglichen Terror auf der Straße gesellt sich – und das ist leider nicht neu – der Terror des institutionellen Rassismus, unter anderem im deutschen Bildungssystem. Wir berichten über einen Fall aus Südthüringen.
Leben im Sammellager
Am 18.12.07 berichtete die Thüringer Landeszeitung (TLZ) über einen Asylbewerber, der im Sammellager in Gehlberg (südlicher Ilmkreis) „leben“ muss. Das Asylbewerberheim in Gehlberg liegt auf einem abgelegenen, teilweise mit Stacheldraht umzäunten und von Kameras „bewachten“ Gelände am Ortsrand. Auf Heimbewohner_innen und Besucher_innen wartet ein oft schlecht gelaunter Portier, der von Besucher_innen für die Zeit des Aufenthalts die Personalausweise einzieht, abschreibt und die gesammelten Daten sonst wohin weitergibt. Wenn die Flüchtlinge Gehlberg verlassen wollen, sind sie auf Bus oder Bahn angewiesen. Dabei fahren Busse außerhalb der Schulzeit 2 Mal am Tag, und der Weg zum Bahnhof führt über eine 2 km lange, steile und unübersichtliche Landstraße. Wohnen müssen die Migrant_innen in heruntergekommenen Hütten, oftmals teilen sich zwei Familien auf engstem Raum eine Hütte, die sanitären Anlagen, sowie Küche. Das Leben eines Flüchtlings in Gehlberg ist alles andere als erstrebenswert und zeigt, dass die von rechtsaußen genährte Mär vom fürstlichen Leben eines Flüchtlings in Deutschland nichts anderes als eine Lüge ist.
„Die Gesetzeslage ist eben so“
Der 20-jährige Flüchtling Tawfik aus Syrien, der vor mehr als 5 Jahren mit seiner Familie nach Deutschland geflohen ist, um in seinem Herkunftsland politischer Verfolgung zu entgehen, hat 2007 in Arnstadt am Neideck-Gymnasium sein Abitur gemacht und sich in Jena auf ein Informatik-Studium beworben. Auch um die Finanzierung durch eine Stiftung hat er sich bereits gekümmert. Da die Beauftragten des Internationalen Büros der Friedrich-Schiller-Universität Jena keine Einwände sahen, wurde Tawfik im Herbst 2007 immatrikuliert. Nicht gerechnet hatte man wohl mit der Ausländerbehörde aus dem Ilmkreis, die klarstellte, dass Tawfik als Asylbewerber nicht über ein Grundrecht auf Bewegungsfreiheit verfügt und sich im Landkreisarrest innerhalb des Ilmkreises befindet. Die rassistische Grundlage bietet das Residenzpflichtgesetz, welches besagt, dass sich Asylbewerber_innen nicht ohne Erlaubnis aus ihrem Landkreis entfernen dürfen. Da Jena bekanntlich nicht im Ilmkreis liegt, darf Tawfik nicht studieren. Die Schreibtischtäter_innen der Ausländerbehörde verstellen Tawfik so nicht nur ein Jahr seines Lebens, sondern die Perspektive sich selbst zu entfalten und weiterzubilden.
Das Problem heißt Rassismus!
Die Gesetzeslage sei eben so, heißt es, laut TLZ, aus der Behörde im Ilmkreis. Asylbewerber erfüllen nicht die Vorraussetzung für ein Studium. Die Kollegin der Ausländerbehörde in Jena dagegen weiß anderes. Sie berichtet, dass es durchaus möglich sei als Flüchtling in Deutschland zu studieren und dass in Jena so schon die Praxis aussah. Der Knackpunkt liegt diesmal also offenbar nichtmal primär im institutionellen deutschen Rassismus, sondern bei einer Ausländerbehörde, die gewissenlos über das Leben eines jungen Menschen richtet.
Es bleibt dabei: Das Problem heißt Rassismus!
Presse:
18.12.07 - TLZ
Uni-Tür bleibt für ihn zu
Jena. (tlz) Der 20-jährige Tawfik Lbebidy möchte Informatik studieren. Er hat ein Abiturzeugnis des Neideck-Gymnasiums in Arnstadt in der Tasche. Doch das reicht in seinem Fall nicht. Denn Tawfik ist Asylbewerber. Mit seinen Eltern lebt er im Asylbewerberheim in Gehlberg im Ilmkreis. Seit fünf Jahren läuft das Asylverfahren der Familie. Und deshalb passierte Folgendes: Tawfik wurde im Herbst an der Friedrich-Schiller-Universität immatrikuliert. Doch zwei Wochen später flatterte ihm das Exmatrikulationsschreiben auf den Tisch. "Weil ich eine Residenzpflicht für den Ilmkreis habe", sagte er. Deshalb dürfe er nun nicht in Jena studieren, obwohl er das Studium, wie er sagt, mit Hilfe eine Stiftung finanzieren könne.
Am Montagabend wandte er sich an den Jenaer Runden Tisch für Demokratie und bat um Hilfe. Er habe auch bei der Ausländerbehörde im Ilmkreis einen Antrag auf Umverteilung nach Jena gestellt, bereits vor Semesterbeginn. Die Ausländerbehörde aber habe dem Internationalen Büro der FSU mitgeteilt, dass er nicht studieren dürfe. "Mein Antrag wurde mir dann mündlich abgelehnt", sagte er.
"Uns blieb keine andere Wahl, als ihn zu exmatrikulieren, denn seine Aufenthaltsgenehmigung ist auf den Ilmkreis beschränkt", sagte gestern Axel Burchardt, Pressesprecher der Uni. Aus seiner Sicht bleibe für den jungen Syrer nur das Studium an einer Fern-Universität.
Sebastian Lenk, Pressesprecher des Landratsamtes im Ilmkreis, sagte: "Ausländerbehörde und Rechtsamt haben sich zweimal rückversichert. Asylbewerber erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium nicht, weil sie kein Visum haben." In dem Falle sei mehrfach geprüft worden, aber selbst der Justiziar sehe keinen Handlungsspielraum. Die Gesetzeslage sei eben so.
Im Internationalen Büro der Universität aber heißt es: Wenn ein Asylbewerber an der Universität studieren will, bedürfe es der Zustimmung der Ausländerbehörde.
"Wir hatten schon Studenten, die Asylbewerber waren", sagte Gerda Horatschek, Leiterin der Jenaer Ausländerbehörde. Klar sei, wenn das Asylverfahren mit einer Ausreisepflicht beendet wird, müsse das Studium abgebrochen werden. Aber: "Wir verfügen für die Asylbewerber in Jena keine rechtlichen Auflagen, die ein Studium ausschließen." Natürlich sei ein Umverteilungsantrag kompliziert, weil damit sozialrechtliche Dinge geklärt werden müssen. Ein triftiger Grund, einem Asylbewerber das Studium zu untersagen, wenn er mit Stiftungsgeldern für Wohnraum, Essen und eine Krankenversicherung aufkommen kann, will ihr jedoch nicht in den Sinn kommen.
18.12.2007 - Von Barbara Glasser
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